Allgemeine Geschäfts­­­bedingungen

Die folgenden AGB gelten für die Nutzung von der von der Solar-Zukunft.haus angebotenen Dienste und Produkte. Solar-Zukunft.haus ist eine Marke der Musterhaus.net GmbH

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten zwischen Solar-Zukunft.haus, eine Marke der Musterhaus.net GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg, (im Folgenden „Solar-Zukunft.haus“) und Interessenten, die die Dienstleistungen von Solar-Zukunft.haus nutzen (im Folgenden „Interessent“) für die folgenden unter Solar-Zukunft.haus (im Folgenden „Portal“) abrufbaren Leistungen.
  2. Interessenten können auf dem Portal über Kontaktformulare unverbindlich Informationen zu den Produkten von Anbietern von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen und Energie-Experten (im Folgenden „Anbieter“) anfordern (§ 3 der AGB).

§ 2 Voraussetzungen der Nutzung

Berechtigt zur Inanspruchnahme der Leistungen von Solar-Zukunft.haus sind Volljährige und juristische Personen. Im Falle juristischer Personen versichert der Interessent, der ein Formular abschickt, im Hinblick auf die Anforderung der Informationen und/oder Einholung der Angebote vertretungsberechtigt zu sein.

§ 3 Anfordern von Informationen

  1. Bei der Auswahl von Anbietern von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen und Energie-Experten gibt der Interessent zunächst Daten zu seiner Immobilie an.
  2. Im Anschluss gibt er seine Postleitzahl oder einen Ort ein, um die Regionalität festzustellen.
  3. Über das Kontaktformular können Interessenten dann kostenfrei Informationen zu den Produkten von Anbietern von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen und Energie-Experten anfordern. Um Informationen erhalten zu können, geben die Interessenten ihren Namen, ihre Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.

§ 4 Pflichten von Solar-Zukunft.haus

Solar-Zukunft.haus ist nur dafür verantwortlich, Informationen an den Interessenten zu senden oder Anfragen weiterzuleiten, schuldet aber keine Zusendung von Informationen durch die Anbieter oder einen Erfolg der Vermittlung. Insbesondere ist Solar-Zukunft.haus nicht verpflichtet, einen Anbieter zu finden, der für den Interessenten geeignet ist. Solar-Zukunft.haus ist zudem nicht verantwortlich für die Angaben der Anbieter unter Solar-Zukunft.haus und während des direkten Kontaktes zwischen Interessent und Anbieter. Der Interessent muss die Eignung des Anbieters so prüfen, wie es auch bei einer Angebotseinholung ohne Solar-Zukunft.haus der Fall sein würde. Solar-Zukunft.haus ist selbst nicht als Vertragspartner oder Vertreter eines Vertragspartners an einem etwaigen Vertragsverhältnis zwischen Interessent und Anbieter beteiligt.

§ 5 Pflichten des Interessenten

  1. Die Informationen, die der Interessent auf Anfrage vom Anbieter erhält, dürfen nur zu eigenen Zwecken im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Produkts oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
  2. Bei Stellung einer Anfrage ist der Interessent verpflichtet, seine Kontaktdaten wahrheitsgemäß in das Antragsformular einzutragen.

§ 6 Verfügbarkeit der Daten

Solar-Zukunft.haus kann nicht gewährleisten, dass die vom Anbieter eingestellten Inhalte ununterbrochen für abrufende Nutzer verfügbar sind. Solar-Zukunft.haus ist aber bemüht, sowohl die Anzahl als auch die Dauer von Unterbrechungen möglichst gering zu halten. So wird Solar-Zukunft.haus sich bemühen, notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes in der Regel außerhalb der Hauptgeschäftszeiten vorzunehmen.

§ 7 Haftung von Solar-Zukunft.haus

  1. Die Haftung von Solar-Zukunft.haus auf Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist.
  2. Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Im Hinblick auf diesen vertragstypischen Schaden ist die Haftung von Solar-Zukunft.haus für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 10.000,00 € je Schadensfall beschränkt.
  3. Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Solar-Zukunft.haus oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt ferner nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Solar-Zukunft.haus oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Soweit die Haftung von Solar-Zukunft.haus ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Solar-Zukunft.haus,.
  6. Sofern Solar-Zukunft.haus eine Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung gegeben hat, wird der Inhalt dieser Garantie von der Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 nicht berührt.

§ 8 Streitschlichtung

  1. Online-Plattform der EU-Kommission zu außergerichtlichen Online-Streitbeilegungen:
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
  2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
    Solar-Zukunft.haus nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können sich unabhängig von der konkreten Rechtswahl stets auch auf zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
  2. Lüneburg ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, soweit der Interessent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand April, 2024